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Steuerbezug / Inkasso

Fälligkeiten

Die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Steuerjahres werden jeweils am 31. Dezember fällig.

Akontorechnungen

Im Mai erhalten die Steuerkunden die Akontorechnung für das laufende Steuerjahr. Sie basiert auf Erfahrungszahlen der Vorjahre oder auf der aktuellen Steuererklärung. Die Akontorechnung ist die provisorische Berechnung für das laufende Steuerjahr. Sollten sich das Einkommen und/oder Vermögen gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändern, kann die Akontorechnung angepasst werden. In diesem Falle nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder besuchen Sie unseren Online-Schalter.

Akontozahlungen / weitere Einzahlungsscheine

Mit der Steuererklärung erhalten Sie einen Einzahlungsschein, den Sie für Vorauszahlungen verwenden können. Sollten Sie noch weitere Einzahlungsscheine benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder besuchen Sie unseren Online-Schalter.

Ratenzahlungen

Ist es Ihnen nicht möglich, die Steuern fristgerecht zu begleichen, kann mit unserer Steuerinkassostelle eine Ratenzahlung vereinbart werden. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder besuchen Sie unseren Online-Schalter.

Zuständige Abteilung