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Tod eines Ehepartners und die steuerlichen Folgen

Der Tod eines Ehepartners bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Daher sind die Ehegatten bis und mit Todestag gemeinsam steuerpflichtig. Es wird das gemeinsame Einkommen ab Beginn des aktuellen Steuerjahres bis und mit Todestag sowie das gemeinsame Vermögen am Todestag besteuert. Diese Steuererklärung wird ca. ein Monat nach dem Todestag zugestellt.

Ab Todestag bis Ende Jahr ist der überlebende Ehepartner als Alleinstehender steuerpflichtig. Die Steuererklärung wird im Februar des Folgejahres zugestellt. Darin ist das Einkommen ab Todestag bis Ende Jahr sowie das Vermögen per 31.12. zu deklarieren.

Zuständige Abteilung