Steueramt

Steueramt Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf
Tel. 041 914 17 37
Fax 041 914 17 20
steueramt@hochdorf.lu.ch

Das Steueramt Hochdorf betreut rund 6‘000 Steuerkunden (natürliche und juristische Personen). Unselbständigerwerbende Personen und Rentner (ca. 4‘900 Personen) erhalten ihre Veranlagungsverfügung vom Steueramt Hochdorf. Selbständigerwerbende und juristische Personen werden von der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern veranlagt.

Das Steueramt hat folgende Aufgaben:

  • Führen des Steuerregisters (Feststellen der Steuerpflicht)
  • Veranlagung der natürlichen Personen für die Staats-, Gemeinde- und der direkten Bundessteuern
  • Fakturierung und Inkasso der Staats- und Gemeindesteuern
  • Veranlagung und Inkasso der Liegenschafts-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern
  • Veranlagung und Inkasso der Sondersteuern auf Kapitalzahlungen
  • Mündliche und schriftliche Auskünfte an die Steuerkunden

Öffnungszeiten

WochentagMorgenNachmittag
Montag – Mittwoch 08.30 – 12.00 13.30 – 17.00
Donnerstag 08.30 – 12.00 13.30 – 18.00
Freitag 08.30 durchgehend  bis 16.30

Ihre Ansprechspartner

Bannwart Roger
Leiter

Moor Regula
Stv. Leiterin Steueramt / Einschätzungsexpertin

Christen Erika
Einschätzungsexpertin

Albisser Petra
Sachbearbeiterin

Baumgartner Pascal
Lernende/r

Bättig Romi
Stv. Leiterin Finanzen / Steuerinkasso

Dienstleistungen

In den folgenden Punkten finden Sie eine Auswahl an wichtigen Informationen zum Steuerrecht des Kantons Luzern. Detailinformationen zum Luzerner Steuergesetz finden Sie im Luzerner Steuerbuch. Mit der Suchhilfe gelangen Sie schnell zum gewünschten Thema.

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