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Informationen zur Steuererklärung 2023

Steuererklärung fristgerecht einreichen
Die Einreichefrist ist auf der Steuerklärung aufgedruckt. Bei Bedarf geben Sie vor Ablauf der Frist mittels e-fristerstreckung unter www.steuern.lu.ch eine Fristverlängerung ein. Wenn Sie die Fristerstreckung nicht über das Internet eingeben können, reichen Sie das Gesuch bei der Abteilung Finanzen und Steuern schriftlich begründet mit E-Mail oder in Briefform ein. Selbständigerwerbende reichen das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein: frist.dst@lu.ch oder Dienststelle Steuern, Dienste, Buobenmatt 1, Postfach 3464, 6002 Luzern. Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ist stets zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

Für die Hilfestellung zur Ausfüllung der Steuererklärung mit der Steuersoftware des Kantons Luzern stehen Ihnen Erklärvideos zur Verfügung.

Was hat sich für die Deklaration geändert auf 2023?
Gegenüber der Vorperiode sind lediglich folgende Anpassungen zu beachten:

  • Zum Ausgleich der kalten Progression sind verschiedene Abzüge erhöht und die Steuertarife angepasst worden.
  • Der maximal mögliche Abzug für die Säule 3a wurde auf CHF 7’056 bzw. 35’280 erhöht.
  • Der maximale Abzug für Drittbetreuung der Kinder wurde bei der direkten Bundessteuer auf CHF 25’000 erhöht.
  • Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten können neu auch bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden.
  • Entschädigungen für die Lieferung von Strom aus Photovoltaikanlagen sind steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kwh pro Jahr übersteigen.

COVID-19-Massnahmen

Die in den Vorperioden getroffenen Covid-19-Massnahmen gelten auch noch für die Steuerperiode 2023. Das Wichtigste dazu: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2023 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Nebenerwerb) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug in der Regel einen Abzug für Homeoffice-Kosten aus.Von den ausbezahlten Erwerbsausfallentschädigungen an Selbständigerwerbende sind die Beiträge AHV/IV/ EO bereits abgezogen; sie sind in Ziffer 140/141 der Steuererklärung zu deklarieren. Weitere Erläuterungen zu Covid-19-Massnahmen für die Steuern sind aus dem Newsletter Steuern Luzern 1/2021 und 15/2020 der Dienststelle Steuern ersichtlich.

Sorgsamer Umgang mit Ressourcen
Bereits füllen fast 95 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung bequem am PC aus und ein grosser Teil der Steuererklärungen wird elektronisch eingereicht. Wir danken, dass Sie diesen effizienten Weg zur Erledigung Ihrer Steuererklärung wählen.

Sie füllen die Steuererklärung mit der Software aus. Zum Einreichen der Steuererklärung haben sie folgende Wahlmöglichkeiten:

Steuererklärung elektronisch einreichen: mit eFiling uploaden
Sie können die Steuererklärung mit allen weiteren notwendigen Beilagen ohne ausdrucken elektronisch mit der eFiling-Funktion übermitteln. Sie können dies auch, wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind oder einen Antrag auf Steuererlass im Veranlagungsverfahren bei Bezug von Ergänzungsleistungen im Heim oder wirtschaftlicher Sozialhilfe stellen.

Sie können mit oBeam, der Mobile Scan App Belege mit dem Smartphone fotografieren und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzufügen.

Steuererklärung ausdrucken und in Papierform einreichen
Sie können die Steuererklärung ausdrucken, unterschreiben und mit allen weiteren notwendigen Beilagen einsenden.

Für die optimale Verarbeitung Ihrer ausgedruckten Steuererklärung im Scanning-Verfahren bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

  • Das zugestellte Formular «Steuererklärung Natürliche Personen» beilegen
  • Belege und Beilagen im Format A4 und als lose Blattsammlung (ohne Büro- oder Heftklammern) einreichen
  • Nur gut lesbare Kopien Ihrer Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen
  • Frankiertes Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center Zürich für den Versand Ihrer Steuererklärung verwenden
  • Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungsgesuche direkt an Ihr Gemeindesteueramt senden (Selbständigerwerbende direkt an die Dienststelle Steuern)

Digitaler Briefkasten: Die ePost-App
Sie können sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was Sie dazu benötigen, ist die kostenlose ePostApp der Schweizerischen Post. Mehr dazu: www.epost.ch/dech/onboarding.

Steuern bezahlen
Die Akontorechnung 2023 hatten Sie bis 31. Dezember 2023 zu bezahlen. Mit der Erledigung der beiliegenden Steuererklärung erhalten Sie eine Schlussrechnung für das Steuerjahr 2023.

Neu werden die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften bereits im Fälligkeitsjahr. Auf der Schlussrechnung 2023 werden Sie damit die Verrechnungssteuergutschrift 2023 vorfinden.

Für die Steuern 2024 schicken wir Ihnen im Juni 2024 eine Akontorechnung.

Geben Sie in der Steuererklärung an, wenn sich Ihre Einkommenssituation 2024 wesentlich ändert. So können wir Ihnen eine passende Rechnung stellen. Die Akontorechnung 2024 ist bis am 31. Dezember 2024 zu bezahlen.

Regelmässige oder einmalige Vorauszahlungen erleichtern Ihnen die Begleichung der Steuerforderung. Entsprechende Einzahlungsscheine können Sie direkt bei der Abteilung Finanzen und Steuern bestellen.

Ressort Finanzen und Wirtschaft
Hochdorf, 15. Februar 2024

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