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Informationen zur provisorischen Rechnung 2023 direkte Bundessteuer

Wie prüfe ich meine provisorische Rechnung?

Die provisorische Rechnung 2023 wurde auf Grund der bei der Abteilung Finanzen und Steuern vorhandenen Daten erstellt. Bitte prüfen Sie, ob das in der Rechnung aufgeführte Einkommen den tatsächlichen Einkommensverhältnissen für das Jahr 2023 entspricht.

Wie erhalte ich eine angepasste provisorische Rechnung?

Weicht Ihre provisorische Rechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen ab, können Sie sich bei der Abteilung Finanzen und Steuern melden. Gerne werden wir Ihnen eine angepasste Rechnung ausstellen.

Wann erhalte ich die Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung für das Steuerjahr 2023 kann erst nach Eingang der Steuererklärung und nach Vornahme der Steuerveranlagung 2023 erstellt werden. In der Regel erhalten Sie die Schlussrechnung 2023 im Jahr 2024 oder allenfalls im Jahr 2025.

Bis wann muss ich die provisorische Rechnung bezahlen?

Die provisorische Rechnung 2023 ist spätestens am 31. März 2024 zu bezahlen.

Wird meine Zahlung verzinst bzw. muss ich mit Zinsbelastungen rechnen?

Allfällig zu viel bezahlte Steuerbeträge werden auf das Steuerjahr 2024 vorgetragen oder mit Rückerstattungszins ausbezahlt. Zahlen Sie für das Steuerjahr 2023 zu wenig oder zu spät ein, wird Ihnen ab 1. April 2024 ein Verzugszins belastet. Die Zinssätze können unter Zinssätze - Kanton Luzern eingesehen werden.

Wie zahle ich die provisorische Rechnung am besten?

Verwenden Sie die Referenznummer auf Einzahlungsschein, damit kann gewährleistet werden. dass die Zahlung auf das richtige Steuerjahr gebucht wird.

Was, wenn ich im Jahr 2023 geheiratet bzw. mich getrennt habe oder geschieden wurde?

Massgebender Stichtag ist der letzte Tag der Steuerperiode (31.12.2023). Sind Sie an diesem Tag verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, werden die Einkommen der Partner für das ganze Jahr zusammengerechnet. Sind Sie an diesem Tag geschieden bzw. getrennt, werden die beiden Partner für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt.


Ressort Finanzen und Wirtschaft
Hochdorf, 26. Februar 2024

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