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Steuererklärungen: Mahngebühren vermeiden

Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbständigerwerbenden ist Ende März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Website der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erwirken.

Wie jedes Jahr ist die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbständigerwerbenden am 31. März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann sie via Website der kantonalen Dienststelle Steuern bis maximal Ende August online verlängern.

Die erste kostenlose Mahnung (Erinnerungsschreiben) erfolgt jeweils Ende April / Anfang Mai mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, wird die zweite Mahnung ausgestellt. Für diese wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben.

Für alle Selbständigerwerbenden und juristischen Personen, sowie andere Steuerpflichtige mit professioneller Steuervertretung gelten folgende Fristen:

  • Generelle Frist: 31. August
    Keine schriftlichen Fristgesuche notwendig. Auf Fristgesuche, die nach dem 31. August eingereicht werden, kann formell nicht eingetreten werden.
  • Fristerstreckungen im Internet erfassen: max. 31. Dezember
    Fristerstreckungen für Selbständigerwerbende und juristische Personen können bereits nach Erhalt der Steuerformulare auf der Website erfasst werden. Schriftliche Fristerstreckungsgesuche, die vor dem Erinnerungsschreiben mit Mail oder per Post eingereicht werden, gelten ohne Antwortschreiben als maximal bis zum Ablauf der generellen Frist bewilligt.

Fristerstreckungen über den 31. Dezember können nur gewährt werden, wenn erhebliche Gründe wie Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit, Militärdienst oder dergleichen vorliegen. Auf verspätet (nach Ablauf der Frist) eingereichte Fristerstreckungsgesuche wird nicht eingetreten. Weitere Informationen zur Frist zur Einreichung der Steuererklärungen finden Sie im Steuerbuch Band 2 §145 Nr. 2.

Hochdorf, 15. April 2024

Ressort Finanzen und Wirtschaft
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