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Öffentliche Auflage Erschliessungsrichtplan Hochdorf, Teilgebiet «Südiareal»

Im Sinn von §§ 6 und 13 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern wird der folgende kommunale Richtplan öffentlich aufgelegt (mit Möglichkeit zur Stellungnahme):

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 11. Mai 2026 bis 9. Juni 2026, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Hochdorf, Rathaus, Hauptstrasse 3, Hochdorf, zur Einsicht auf. Gleichzeitig können diese auch online unter www.hochdorf.ch eingesehen werden.

Gemäss § 13 PBG können sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete zu den Entwürfen des Erschliessungsplanes äussern. Stellungnahmen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hochdorf, Hauptstrasse 3, 6280 Hochdorf, einzureichen.

Hochdorf, 23. April 2026

Gemeinderat Hochdorf

Bei Fragen zur öffentlichen Auflage:
baubewilligungen@hochdorf.ch / 041 914 17 77

Bei Fragen zu Inhalten des Erschliessungsrichtplans:
Silvia Bucher, Teilprojektleiterin Planungsrecht, Team Südi, hallo@suediareal.ch / 041 244 20 31