Öffentliche Auflage Erschliessungsrichtplan Hochdorf, Teilgebiet «Südiareal»
Im Sinn von §§ 6 und 13 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern wird der folgende kommunale Richtplan öffentlich aufgelegt (mit Möglichkeit zur Stellungnahme):
- Erschliessungsrichtplan Hochdorf, Teilgebiet Südiareal, Bericht vom 16. Juni 2025 [pdf, 102.1 MB]
- Erschliessungsrichtplan Südiareal, Situationsplan vom 23. Juni 2025 [pdf, 4.4 MB]
- Erschliessungsrichtplan Südiareal, Situationsbericht Fernwärme vom 16. Juni 2025 [pdf, 5.5 MB]
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 11. Mai 2026 bis 9. Juni 2026, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Hochdorf, Rathaus, Hauptstrasse 3, Hochdorf, zur Einsicht auf. Gleichzeitig können diese auch online unter www.hochdorf.ch eingesehen werden.
Gemäss § 13 PBG können sich Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete zu den Entwürfen des Erschliessungsplanes äussern. Stellungnahmen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hochdorf, Hauptstrasse 3, 6280 Hochdorf, einzureichen.
Hochdorf, 23. April 2026
Gemeinderat Hochdorf
Bei Fragen zur öffentlichen Auflage:
baubewilligungen@hochdorf.ch / 041 914 17 77
Bei Fragen zu Inhalten des Erschliessungsrichtplans:
Silvia Bucher, Teilprojektleiterin Planungsrecht, Team Südi, hallo@suediareal.ch / 041 244 20 31