Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Luzern weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag bleibt es auf dem ganzen Kantonsgebiet inklusive der Gewässer verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen und 1. August- oder Höhenfeuer zu entfachen.
Die Bevölkerung wird gebeten, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten und besondere Vorsicht im Umgang mit Feuer walten zu lassen.
Mitteilung des Kantons Luzern [pdf, 144 KB]
Merkblatt zum Feuerverbot [pdf, 999 KB]