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Absolutes Feuerverbot im Kanton Luzern

Ab heute Mittag, 6. August 2026, gilt ein absolutes Feuerverbot im ganzen Kanton Luzern.

Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Das bedeutet:

  • Keine Feuer, auch nicht an Feuerstellen, in Feuerschalen oder -Cheminées.
  • Kein Grillieren auf Holzkohle- und auf Einweggrills.
  • Kein Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk.
  • Kein Steigenlassen von Heissluftballonen/Himmelslaternen.

Widerhandlungen werden mit Busse bis zu 20‘000 Franken bestraft (§ 42 des kantonalen Waldgesetzes [SRL 945] in Verbindung mit § 19 der kantonalen Waldverordnung [SRL 946]).

Entstehende Kosten zur Abwehr und Wiederherstellung werden den schuldhaften Verursachern überbunden (§ 45a des kantonalen Waldgesetzes [SRL 945]).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons: Absolutes Feuerverbot - Kanton Luzern

Ressort Gesundheit, Soziales, Sicherheit und Sport
Hochdorf, 6. August 2026