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Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle gibt folgende Daten bekannt, wenn der mündlichen oder schriftlichen Anfrage ein schutzwürdiges Interesse zu Grunde liegt:

- Geschlecht
- Namen
- Vornamen

- Adresse

Reichen diese Daten nicht aus, und rechtfertigen die Gründe der Gesuchstellenden den Erhalt zusätzlicher Angaben, gibt die Einwohnerkontrolle zusätzlich Auskunft über:

- Geburtsdatum
- Beruf und Titel
- Zivilstand
- Heimatort
- Staatsangehörigkeit
- zivilrechtliche Handlungsfähigkeit
- Ort und Datum des Zu- und Wegzuges.

Die Auskünfte werden nur als Einzelauskünfte, nicht aber als Sammelauskünfte in Form von Listen erteilt.

Die Bekanntgabe von Personendaten an Organe und Institutionen durch die Einwohnerkontrolle ist unentgeltlich.

Für Auskünfte an Private beträgt die Gebühr Fr. 10.00.

Zuständige Abteilung