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Registrierung von Hunden in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2016 gelten neue Bestimmungen bezüglich der Registrierung von Hunden in der Schweiz.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015). Sie können E-Mailadresse, Telefon und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Sie sind Neu Hundehalter (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun?

Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle und teilen Sie mit, dass Sie erstmals Hundehalter sind. Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Sie können E-Mailadresse, Telefon und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Weitere Details finden Sie unter diesem Link.

Die erstmalige Registrierung können Sie auch via Online-Schalter vornehmen.

Zuständige Abteilung