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Auszüge aus Zivilstandsregister

Auf Ihr Gesuch hin stellen wir Ihnen aus unseren Registern folgende Auszüge aus:

Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.

Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Die Dokumente sind im Online-Schalter erhältlich.

Zuständige Abteilung