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Eheschliessung

 

Ehe für alle – Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Bei der Abstimmung vom 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk der Gesetzesänderung zur Ehe für alle zugestimmt. Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren sowie die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe möglich. Neue eingetragene Partnerschaften können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr begründet werden.

Terminreservationen für Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe nehmen wir gerne telefonisch entgegen.

Ehevorbereitungsverfahren

Für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams zuständig. Falls Sie in unserem Zivilstandskreis Ihren Wohnsitz haben, vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen Termin für das Ehevorbereitungsverfahren. Dieses findet frühestens 3 Monate vor der Trauung statt.

Gerne beraten wir Sie über das Ehevorbereitungsverfahren und die dazu erforderlichen Dokumente.

Trauungstermin

Termine für die zivile Trauung können telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter reserviert werden. Wir führen Trauungen von Montag bis Freitag während den ordentlichen Öffnungszeiten sowie von Mai bis Oktober zusätzlich an vereinzelten Samstagen durch.

Trauungslokale

Wir bieten Trauungen im Rathaus Hochdorf, Brauistübli Hochdorf, Schloss Heidegg, Kommende Hitzkirch und Kommende Hohenrain an. Weitere Informationen zu den verschiedenen Lokalitäten finden Sie in unserem Merkblatt im Online-Schalter (Merkblatt Trauungen im Seetal).

Trauungsermächtigung

Sie wohnen in unserem Zivilstandskreis, möchten aber auswärts heiraten? In diesem Fall benötigen Sie eine Trauungsermächtigung. Die Trauungsermächtigung ist drei Monate gültig und berechtigt zur Trauung in jedem Zivilstandskreis der Schweiz. Die Trauungsermächtigung erhalten Sie von uns nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens.

Ehefähigkeitszeugnis (Trauung im Ausland)

Sie wohnen in unserem Zivilstandskreis, möchten aber im Ausland heiraten? In diesem Fall erkundigen Sie sich zuerst beim Zivilstandsamt des ausländischen Heiratsortes über das Verfahren und die notwendigen Dokumente. Falls der Auslandstaat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt, muss das Ehevorbereitungsverfahren bei uns durchgeführt werden. Nach abgeschlossener Ehevorbereitung erhalten Sie von uns das Ehefähigkeitszeugnis. Dieses internationale Dokument ist sechs Monate gültig.

 

 

Zuständige Abteilung