Eheschliessung
Ehe für alle – Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Bei der Abstimmung vom 26. September 2021 hat das Schweizer Stimmvolk der Gesetzesänderung zur Ehe für alle zugestimmt. Seit dem 1. Juli 2022 ist in der Schweiz eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren sowie die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe möglich. Neue eingetragene Partnerschaften können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr begründet werden.
Terminreservationen für Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe nehmen wir gerne telefonisch entgegen.
Ehevorbereitungsverfahren
Für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams zuständig. Falls Sie in unserem Zivilstandskreis Ihren Wohnsitz haben, vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen Termin für das Ehevorbereitungsverfahren. Dieses findet frühestens 3 Monate vor der Trauung statt.
Gerne beraten wir Sie über das Ehevorbereitungsverfahren und die dazu erforderlichen Dokumente.
Trauungstermin
Termine für die zivile Trauung können telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter reserviert werden. Wir führen Trauungen jeweils von Montag bis Freitag (ausgenommen Mittwoch) sowie von Mai bis Oktober zusätzlich an vereinzelten Samstagen durch.
Trauungslokale
Wir bieten Trauungen im Rathaus Hochdorf, Brauistübli Hochdorf, Schloss Heidegg, Kommende Hitzkirch und Kommende Hohenrain an. Weitere Informationen zu den verschiedenen Lokalitäten finden Sie in unserem Merkblatt im Online-Schalter (Merkblatt Trauungen im Seetal).
Trauung in einem anderen zivilstandskreis
Sie wohnen in unserem Zivilstandskreis, möchten aber in einem anderen Zivilstandskreis heiraten? Dies ist möglich. Gerne informieren wir Sie über das weitere Vorgehen.
Ehefähigkeitszeugnis (Trauung im Ausland)
Sie wohnen in unserem Zivilstandskreis, möchten aber im Ausland heiraten? In diesem Fall erkundigen Sie sich zuerst beim Zivilstandsamt des ausländischen Heiratsortes über das Verfahren und die notwendigen Dokumente. Falls der Auslandstaat die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt, muss das Ehevorbereitungsverfahren bei uns durchgeführt werden. Nach abgeschlossener Ehevorbereitung erhalten Sie von uns das Ehefähigkeitszeugnis. Dieses internationale Dokument ist sechs Monate gültig.