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Geburten

Falls die Geburt Ihres Kindes innerhalb unseres Zivilstandskreises stattfand, sind Sie oder die Hebamme verpflichtet, dieses Ereignis innert 3 Tagen bei unserem Zivilstandsamt persönlich zu melden. Damit wir die Geburt beurkunden können, benötigen wir die Geburtsanzeige, ausgestellt durch die Hebamme, sowie das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis (falls verheiratet).

Nach der Beurkundung der Geburt werden wir gerne einen aktualisierten Familienausweis ausstellen. Falls gewünscht können Sie bei uns jederzeit einen Geburtsschein bestellen.

Zuständige Abteilung