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Geburten

Falls die Geburt Ihres Kindes innerhalb unseres Zivilstandskreises stattfand, sind Sie oder die Hebamme verpflichtet, dieses Ereignis innert 3 Tagen bei unserem Zivilstandsamt persönlich zu melden. Damit wir die Geburt beurkunden können, benötigen wir die Geburtsanzeige, ausgestellt durch die Hebamme, und das Familienbüchlein bzw. den Familienausweis.

Nach der Anmeldung werden wir das Kind im Familienbüchlein eintragen bzw. einen aktualisierten Familienausweis ausstellen.

Falls Sie kein Familienbüchlein besitzen, können sie jederzeit einen Geburtsschein bei uns bestellen.

Zuständige Abteilung