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Namenserklärungen

Eine Namenserklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei jeder Schweizer Vertretung abgegeben werden. Im Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht ist eine Übersicht der möglichen Namenserklärungen ersichtlich.

Für die Namenserklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin. Folgende Dokumente sind für die Beurkundung der Namenserklärung notwendig:

  • Wohnsitzbestätigung (ausgestellt durch die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde, nicht älter als 2 Monate)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Ausländische Staatsangehörige: Pass und Ausländerausweis

Je nach den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten.

Die Namenserklärung ist kostenpflichtig (CHF 75.00) und wird mit der Unterschrift sofort rechtskräftig.

Für ordentliche Familien- und Vornamensänderungen ist bei Wohnsitz im Kanton Luzern das Amt für Gemeinden in Luzern zuständig: Amt für Gemeinden, Abt. Namensänderungen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, 041 228 64 83

Zuständige Abteilung