Meldung Todesfall
Das Regionale Zivilstandsamt Hochdorf ist für die Beurkundung des Todes zuständig, wenn das Ereignis in unserem Zivilstandskreis stattgefunden hat. Wir stellen die Kremations- oder Bestattungsbewilligung aufgrund der ärztlichen Todesbescheinigung aus. Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt innert zwei Tagen gemeldet werden. Falls das Familienbüchlein oder der Familienausweis vorhanden ist, kann dieses beim Zivilstandsamt abgegeben werden, um den Tod einzutragen.
Todesfall im Heim
Stirbt eine Person im Heim, wird die Todesmeldung direkt von der Heimverwaltung vorgenommen.
Todesfall zu Hause
Stirbt eine Person zu Hause, ist ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus und leitet diese umgehend dem Zivilstandsamt weiter. Die Angehörigen müssen den Todesfall bei der zuständigen Friedhofverwaltung oder beim Zivilstandsamt Hochdorf melden.
Falls die Bestattung in Hochdorf stattfindet, ist die Friedhofverwaltung zuständig.