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Alimentenhilfe

Die Alimentenhilfe umfasst die Bevorschussung von Kinderalimenten und das Inkasso für Kinder- und Ehegattenalimenten sowie Kinderzulagen. Anspruch auf Alimentenhilfe haben Kinder und Ehegatten, wenn die Unterhaltspflichtigen Zahlungen nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig ausführen. Die Gemeinde übernimmt im Falle einer Bevorschussung das Inkasso der geschuldeten Unterhaltsbeiträge. Die Alimentenhilfe ist auf dem Sozialamt der Gemeinde zu beantragen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Sozialamt, 041 914 17 45 oder sozialamt@hochdorf.ch.

Zuständige Abteilung