Hinterlegung von Testamenten, Ehe- und/Erbverträgen
Testamente, Ehe- und/Erbverträge können auf dem Teilungsamt zur Aufbewahrung im Depot hinterlegt werden. Die Dokumente können persönlich oder schriftlich hinterlegt werden. Die im Depot hinterlegten Couverts werden bei Todesfall geöffnet.
Kosten
Depotgebühr von CHF 95.00 (inkl. Registereintrag und Herausgabe)
Zu beachten
- Bei Wohnsitzwechsel sind die hinterlegten Dokumente bei der neuen Wohnsitzgemeinde zu deponieren bzw. in jedem Fall beim Teilungsamt zurückzuverlangen.
- Die Gemeinde verfügt über keine Urkundspersonen, welche öffentliche Beurkundungen von letztwilligen Verfügungen vornehmen können.
- Vorsorgeauträge können nicht beim Teilungsamt hinterlegt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.