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Erbteilung / amtliche Mitwirkung

In der Regel erfolgt die Erbteilung durch die Erben privat.

Das Teilungsamt hat amtlich mitzuwirken, wenn ein Erbe es verlangt, wenn Minderjährige, Personen unter umfasender Beistandschaft oder Personen mit unbekanntem Aufenthalt erbberechtigt sind.

Zuständige Abteilung