Icon Suche Icon Pfeil Icon Facebook Icon Instagram

Navigieren in Hochdorf

Eröffnung letztwillige Verfügung

Die beim Tod eines Erblassers/einer Erblasserin aufgefundenen letztwilligen Verfügungen (Testamente, Ehe- und/Erbverträge) sind dem Teilungsamt einzureichen.

Die Verfügungen werden durch das Teilungsamt eröffnet. 

Zuständige Abteilung