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Rohbaukontrolle Feuerungsanlagen

Das Kaminfegermonopol ist im Kanton Luzern seit dem 1. Juli 2019 aufgehoben. Dies bringt zwei wesentliche Änderungen.

Freie Wahl des Kaminfegermeisters
Die Gebäudeeigentümer können die Kaminfegerarbeiten einem zugelassenen Kaminfegermeister übertragen. Eine Liste aller zugelassenen Kaminfegermeister finden Sie im Dokument «Zugelassene Kaminfegermeister im Kanton Luzern» auf der Homepage www.gvl.ch.


Der Gebäudeeigentümer muss weiterhin seine Feuerungs- und Abgasanlagen periodisch reinigen lassen. Anlässlich der Reinigung kontrolliert der Kaminfegermeister die Anlagen bezüglich Brandschutz (Feuerschau). Der bisherige Kaminfegertarif ist seit dem 30. Juni 2019 aufgehoben, die Preise sind zu vereinbaren.


Rohbaukontrollen - neu in der Zuständigkeit der Gemeinden - Kaminfanger GmbH, Hochdorf
Für die Rohbaukontrollen von neuen oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen sind neu die Gemeinden zuständig. Die Gemeinde Hochdorf hat diese Kontrolle an die Kaminfanger GmbH, Hochdorf übertragen.
Der Gebäudeeigentümer oder der Bauherr ist verpflichtet, Installationen von neuen Feuerungs- und Abgasanlagen oder deren Änderungen vor der Ausführung beim Kaminfegermeister anzuzeigen und im Rohbau dem Kaminfegermeister für die Kontrolle anzumelden. Die Meldung hat vor dem Eindecken oder Verputzen der Anlage zu erfolgen, damit sie auf die Einhaltung der Vorschriften betreffend den Feuerschutz überprüft werden kann.

Für die Vereinbarung eines Kontrolltermins wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
Kaminfanger GmbH
Hauptstrasse 1
6280 Hochdorf
079 713 13 90
info@kaminfanger.ch
www.kaminfanger.ch

Die Aufwände für die Administration und die Kontrolle vor Ort werden dem Gebäudeeigentümer oder dem Bauherrn direkt durch die Kaminfanger GmbH gemäss dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt.
 

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