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Mieterwechsel / Meldepflicht Hauseigentümer

Als Hauseigentümerin, Hauseigentümer und Vermieter sind Sie gesetzlich verpflichtet Zu-, Weg- und Umzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Gemeinden zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft unterliegen dieser Pflicht.

Unter www.drittmeldung.ch können Sie Ihre Meldungen direkt melden.

Es ist auch möglich den Mieterwechsel per E-Mail (einwohnerkontrolle@hochdorf.ch) zu melden.

Zuständige Abteilung