Alimenteninkasso
Der unterhaltsberechtige Ehepartner und das unterhaltsberechtigte Kind haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen.
Notwendige Unterlagen:
- Gesuch um Inkassohilfe
- Rechtstitel (rechtskräftiges Urteil oder Entscheid vom Gericht, genehmigter Unterhaltsvertrag durch KESB)
- Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
- Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils