Erbenbescheinigung
Nach erfolgtem Erbschaftsantritt und wenn gegen allfällige letztwillige Verfügungen keine Einsprachen erhoben wurde, werden die am Nachlass berechtigten Erben mittels Erbenbescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung wird unter anderem für die Vorbereitung bzw. Erledigung der Erbteilung benötigt (z.B. umschreiben/saldieren von Bankkonti, Eigentumsübergang von Grundstücken etc.).
Der Erbenbescheinigung sind jeweils sämtliche ebrechtliche Klagen vorbehalten.