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Abfallgrundgebühren 2026

Steuersubjekt

Betrag

Natürliche Personen
Einkommenssteuer- und Quellensteuerpflichtige, Wochenaufenthalter/-innen

CHF 45.00 inkl. MwSt.

Juristische Personen
Gewerbebetrieb mit Niederlassung oder Zweigniederlassung in Hochdorf, Einzelfirmen, Genossenschaften, Vereine in Besitz von Liegenschaft

CHF 67.50 inkl. MwSt.

Hotelbetriebe, Alters- und Pflegeheime

CHF 7.50 inkl. MwSt. pro Zimmer

Nicht der Gebührenpflicht unterliegen Wochenaufenthalter/-innen, die nachweislich die Grundgebühr in ihrer Heimatgemeinde entrichten und Bewohner/-innen von Alters –und Pflegeheimen. Juristische Personen sind von der Gebühr befreit, wenn es sich um Immobilienunternehmungen, Holdings und Bau-/Wohngenossenschaften handelt.

Detailübersicht Abfallgrundgebühren 2026

Die rechtliche Legitimation zur Erhebung der Abfallgrundgebühr ist mit dem am 22. September 2002 durch das Hochdorf Stimmvolk und am 22. Oktober 2002 durch den Luzerner Regierungsrat genehmigte Abfallentsorgungsreglement gegeben.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Umwelt (041 914 17 77 / umwelt@hochdorf.ch) gerne zur Verfügung. Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie in den nachfolgenden Ausführungen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ich habe als natürliche Person zum ersten Mal die Rechnung für die Abfallgrundgebühr erhalten, obwohl ich schon länger in Hochdorf lebe. Was können die Gründe dafür sein?

In diesem Fall liegt oftmals eine Veränderung der Einkommensverhältnisse gegenüber dem Vorjahr vor. Nach Abschluss einer weiterführenden Schule, eines Studiums oder einer Ausbildung wird meistens ein höheres Einkommen erwirtschaftet, was zur erstmaligen Einkommenssteuerpflicht führt. Grundlage für die Rechnungsstellung bilden das steuerbare Einkommen der Akonto-Steuerrechnung 2025.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die Veränderung der Aufenthaltsbewilligung zur erstmaligen Rechnungsstellung führen.

Wieso erhalten mehrere Personen in einem Haushalt einzelne Rechnungen?

In Hochdorf wird die Abfallgrundgebühr gemäss Reglement nicht pro Haushalt, sondern pro steuerpflichtige Personen verrechnet. Ein Ehepaar oder eine eingetragene Partnerschaft ist gemeinsam steuerpflichtig, weshalb auch die Abfallgrundgebühr gemeinsam in Rechnung gestellt wird.

Welche Leistungen werden mit der Abfallgrundgebühr finanziert?

Die Abfallgrundgebühr deckt folgende Dienstleistungen:

  • Unentgeltliche Separatsammlungen von Papier, Karton und Grüngut mittels Strassensammlung,
  • Unentgeltliche Entsorgungsmöglichkeiten bei der regionalen Sammelstelle und den Nebensammelstellen sowie öffentlichen Abfalleimern,
  • Beratung und Administrationsaufwand in Zusammenhang mit der Abfallentsorgung

Ich bin unter dem Jahr von Hochdorf weggezogen / nach Hochdorf zugezogen. Kann ich einen Teil des Rechnungsbetrages zurückfordern?

Der Stichtag für die Gebührenpflicht wurde auf den 31. Juli 2026 festgelegt. Sind Sie per Stichtag in Hochdorf wohnhaft, wird die Gebühr für das ganze Kalenderjahr verrechnet und es erfolgt keine pro rata Rechnung.

Meine Unternehmung ist infolge Tätigkeitsaufgabe oder Wegzug nicht mehr in Hochdorf tätig. Wieso erhalte ich dennoch eine Gebührenrechnung?

Der Stichtag für die Gebührenpflicht wurde auf den 31. Juli 2026 festgelegt. Ist Ihre Unternehmung per Stichtag im Handelsregister eingetragen, wird die Gebühr für das ganze Kalenderjahr verrechnet. Änderungen des Handelsregistereintrages sind direkt beim Handelsregister des Kantons Luzern zu melden.

Wieso werden die Aufwendung im Bereich der Abfallentsorgung nicht mit den Gemeindesteuern finanziert?

Die Abfallentsorgung stellt eine Spezialfinanzierung dar, welche verursachergerecht durch Gebühren zu finanzieren ist und nicht mit den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert werden darf.

Ich als natürliche Person oder meine Unternehmung produziert keine Separatabfälle. Wieso ist die Abfallgrundgebühr zu entrichten?

Es handelt sich bei der Abfallgrundgebühr um eine solidarische Gebühr, welche unabhängig von der Menge der Entsorgungen allen Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt wird.

Nach Sichtung des Abfallentsorgungsreglements und der FAQs bin ich der Ansicht, dass die Rechnungsstellung ungerechtfertigt erhalten habe. Wie ist das weitere Vorgehen?

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Rechnungstellung ungerechtfertigt erfolgt. Möglich ist dies bei sehr kurzfristigen Veränderungen der Lebenslagen oder wenn die Akonto-Steuerrechnung 2026 nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entspricht.

In diesem Fall bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter umwelt@hochdorf.ch.

Konnte zwischen dem Rechnungsempfänger oder der Rechnungsempfängerin und der Abteilung Umwelt keine Einigkeit bezüglich Feststellung der Gebührenpflicht erreicht werden, besteht eine Einsprachemöglichkeit. Die Einsprache ist innert 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich an den Gemeinderat Hochdorf zu richten.

Zuständige Abteilung

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