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Luegsch Materialbestellung

Auf eidgenössischer Ebene regeln das Alkoholgesetz, die Lebensmittelverordnung und das Strafgesetzbuch und im Kanton Luzern das Lebensmittelgesetz den Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Wer Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, muss in der Gemeinde Hochdorf dieses Formular ausfüllen. Das Formular ersetzt die Wirtschaftsbewilligung der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei des Kantons Luzern nicht. Die Verantwortung im Jugendschutz bzw. im Verkauf von alkoholischen Getränken liegt beim Veranstalter.

Das kostenlose Material (Bändel und Schilder) ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass zu bestellen. Das bestellte Material kann während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Hochdorf, Hauptstrasse 3 in 6280 Hochdorf abgeholt werden. Für Beratungen im Bereich des Jugendschutzes steht die Abteilung Kind Jugend Freizeit, Hohenrainstrasse 5 in 6280 Hochdorf zur Verfügung (info@treff7.ch oder 041 910 46 49).