Meldung der Baustadien (elektronisch)
Für die Meldepflicht der Baustadien gilt § 203 PBG. Mit diesem Formular sind diebezeichneten Baustadien der Abteilung Baubewillungen durch den Bauherrn oder Planverfasser schriftlich anzuzeigen.
Für die Meldepflicht der Baustadien gilt § 203 PBG. Mit diesem Formular sind diebezeichneten Baustadien der Abteilung Baubewillungen durch den Bauherrn oder Planverfasser schriftlich anzuzeigen.