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Leitfaden für Bewilligungen von Anlässen auf öffentlichem Grund der Gemeinde Hochdorf

Die Gemeinde Hochdorf möchte mit dem vorliegenden Leitfaden den Veranstaltenden eine Hilfe zur Hand geben, damit die notwendigen Dokumente bei der Anfrage für eine Bewilligung vollständig vorhanden sind und die Bewilligung effizient erteilt werden kann.

Öffentliche Veranstaltungen aller Art sowie die Benützung des öffentlichen Grunds bedürfen einer Bewilligung und sind gebührenpflichtig.

Die Gemeinde Hochdorf stützt sich auf die bestehenden kantonalen und kommunalen Regelungen. Grundlage sind der Leitfaden für die Bewilligungen von Grossveranstaltungen auf öffentlichem Grund und die Wegleitung für die Sicherheitsplanung von Veranstaltungen, welche der Kantonale Führungsstab und die Luzerner Polizei den Gemeinden zur Verfügung stellt. Des Weiteren ist die Arbeitshilfe_Brandschutz_bei_Anlässen_V5.pdf  der GVL zu beachten.

Ablauf Bewilligungsverfahren bei Anlässen in kleinerem Rahmen:


Da eine eindeutige Abgrenzung zwischen Grossveranstaltung und kleineren Veranstaltungen nicht möglich ist, können seitens Gemeinde nebst Antrag/Gesuch weitere Dokumente wie Sicherheitskonzepte, etc. nach Bedarf einverlangt werden.

Grossveranstaltungen

Eine gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Veranstaltung, die ein zahlreiches Publikum anzieht und erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Grund hat, gilt als Grossveranstaltung auf öffentlichen Grund. Die Grossveranstaltung ist zeitlich und örtlich begrenzt.