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öV-Planungen

öV-Konzept Hochdorf - Massnahmen

Das öV-Konzept enthält zehn Massnahmen, welche in den nächsten 10-15 Jahren angegangen und wo immer möglich umgesetzt werden.

Massnahme 1 – Aktualisierung kommunaler Verkehrsrichtplan

Der kommunale Verkehrsrichtplan bildet als behördenverbindliches Planungsinstrument die Grundlage für die kommunale Verkehrsplanung von Hochdorf. Der aktuelle kommunale Verkehrsrichtplan stammt aus dem Jahr 2008. Obschon viele Themen noch aktuell sind und nur wenige festgesetzte Massnahmen wirklich umgesetzt wurden, hat sich die Ausgangslage verändert. Zum einen haben sich die Rahmenbedingungen aufgrund neuer übergeordneter Planungsinstrumenten verändert, zum anderen ist mit dem definitiven Entfallen der Umfahrung und dem Entscheid für Null+ mit einem massiven öV-Ausbau sowie der folgenden Erarbeitung des Gesamtmobilitätskonzepts Seetal eine Anpassung der verkehrlichen Entwicklungsstrategie nötig.

Strategische Grundlage für den kommunalen Verkehrsrichtplan bildet der Masterplan Mobilität, welcher sich aus verschiedenen kommunalen Verkehrskonzepten, wie das vorliegende öV-Konzept, ein Fuss- und Veloverkehrskonzept, ein MIV-Konzept und ein Strassengestaltungskonzept, zusammenstellt.

Nächste Schritte

Erarbeitung Masterplan Mobilität Hochdorf mit den vier Verkehrskonzepten (öV-Konzept, Fuss- und Veloverkehrskonzept und Strassengestaltungskon-zept) als strategische Grundlage für den kommunalen Verkehrsrichtplan
 

Massnahme 2 – Siedlungsentwicklung auf bestehende öV-Erschliessung abstimmen

Im Rahmen der Zielsetzung Z1 – Abstimmung Siedlung und Verkehr gilt es die Siedlungsentwicklung auf bestehende öV-Erschliessung abzustimmen. Durch die Koordination zwischen der Siedlungsentwicklung mit dem bestehenden öV-Netz und Angebot wird der direkte Zugang zum öV für mehr Personen in Hochdorf sichergestellt. Dadurch soll die Attraktivität des öV gesteigert und der öV-Anteil am Modalsplit erhöht werden.

Die Massnahme umfasst zum einen eine Siedlungsentwicklung in gut erschlossenen Quartieren, wie dies mit der Entwicklung des Südiareals bereits angegangen wird. Zum anderen gilt es keine öV-Erschliessung von peripheren, weniger dichten Quartieren anzustreben. In den Gebieten ausserhalb des zentralen Siedlungsgebiets gilt es den Fuss- und Veloverkehr zu stärken.

Nächste Schritte

  • Entwicklung Südiareal
  • Anpassungen weiterer Planungsinstrumente (Siedlungsleitbild, BZR, Parkplatzreglement, Parkraumbewirtschaftungen)

 

Massnahme 3 – Bahnangebot ausbauen

Als Rückgrat der öV-Erschliessung der gesamten Region bildet die Seetalbahn (S9) wichtigster öV-Korridor in Hochdorf. Aktuell verkehrt die Seetalbahn im 30-Min.-Takt mit einzelnen Verdichtungskursen in der HVZ. Weiter beträgt die Reisezeit nach Luzern über 30 Minuten, wobei bei den Verdichtungskursen (Schnellverbindung S99) lediglich 2 Minuten Reisezeit eingespart werden. Um die Attraktivität des öV und insbesondere der Seetalbahn zu steigern, gilt es das Bahnangebot langfristig auszubauen. Der Angebotsausbau umfasst die Steigerung der Kapazität, Taktverdichtungen sowie die Verkürzung der Reisezeit. Es gilt das vorhandene Potential zu nutzen und vor allem beim Pendlerverkehr wie auch beim Freizeitverkehr den öV-Anteil des Modalsplits zu steigern. Als kurzfristige Massnahme ist der Ersatz der S99 durch ein RE zu prüfen.

Nächste Schritte

  • Prüfung einer Schnellverbindung ab Hochdorf in die Agglomeration Luzern (u. a. Haltestellen Emmenbrücke und Luzern)
  • Prüfung eines RE anstelle der S99 zur Beschleunigung
  • Machbarkeitsprüfung Viertelstundentakt S9 gemäss Planungssynthese Seetal


Massnahme 4 – Prüfung Direktverbindung nach Sursee

Sursee ist ein wichtiges überregionales Zentrum und Pendlerdestination von Personen aus Hochdorf. Die Gemeinde Hochdorf verfolgt das Ziel einer direkten und schnellen Busverbindung zwischen Hochdorf und Sursee.

Aktuell ist Sursee mit dem öV von Hochdorf mit Umstieg über Sempach erreichbar. Die öV-Reisezeit ist mit der MIV-Reisezeit nicht konkurrenzfähig. Es gilt im Rahmen dieser Massnahme eine Direktverbindung nach Sursee zu prüfen. Der Lead liegt dabei beim VVL.

Nächste Schritte

Studie (Linienführung, Potential, Angebot, Kosten usw.) mit VVL auslösen


Massnahme 5 – Laufende Prüfung und Optimierung des öV-Angebots in Zusammenarbeit mit VVL

Um die Attraktivität des öV stetig zu gewähren und das vorhandene Potential zu nutzen gilt es das öV-Angebot laufend zu prüfen und zu optimieren. Die Optimierung umfasst einerseits den Ausbau des bestehenden Angebots in Form von Taktverdichtungen oder Lückenschluss. Zum anderen gilt es das bestehende Angebot stetig zu verbessern durch flankierende Massnahmen. Das betrifft u. a. die mangelhafte Zuverlässigkeit der Linie 110 (TransSeetalExpress) in Richtung Rotkreuz oder die unattraktiven Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn am Bahnhof Hochdorf.

Nächste Schritte

  • Klärung und Konkretisierung Zuständigkeiten und nächste Schritte in der Gemeinde
  • Laufende Koordination mit VVL
  • Umsetzen von Verkehrsmanagementmassnahmen sowie Massnahmen der Busbeschleunigung; Einbezug laufende Planungssynthese


Massnahme 6 – Angebotskonzept Linie 101

Die Linie 101 dient als lokale Erschliessungslinie und bindet das Siedlungsgebiet von Hochdorf sowie die Gemeinde Hohenrain an die Seetalbahn. Die Funktion der Linie innerhalb der Gemeinde wird jedoch kritisch eingestuft. Aktuell ist die Linie als Ringlinie aufgebaut, was ihre Flexibilität und Zuverlässigkeit beeinträchtigen. Innerhalb der Gemeinde Hochdorf ist die Nachfrage der Linie 101 sehr gering mit teilweise weniger als 5 Ein- und Aussteigende im Tagesdurchschnitt. Aufgrund der Überlastung auf der Baldeggstrasse/Hauptstrasse kann der Bus in der HVZ die Haltestelle Baldegg Bahnhof nicht bedienen.

Im Rahmen einer Studie gilt es die Linie 101 zu Überprüfen und allenfalls ein neues, optimiertes Angebotskonzept zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Studie bilden die Grundlage für weitere festgesetzte Massnahmen (u. a. M1 – Aktualisierung kommunaler Verkehrsrichtplan, M7 – Haltestellenkonzept und M9 – Umsetzung BehiG). Die Massnahme wird mit allfälligen Planungen von on demand-Angeboten koordiniert.

Nächste Schritte

Studie zur Überprüfung des Angebots und Festlegung neues Angebotskonzept (Auslösung durch VVL)
 

Massnahme 7 – Haltestellenkonzept

Im Rahmen eines Haltestellenkonzeptes gilt es die öV-Haltestellen in Hochdorf zu optimieren. Dies umfasst zum einen das Haltestellennetz, sprich die Standorte der Haltestellen, und zum anderen die Ausgestaltung der Haltestellen.

Die Optimierung des Haltestellennetzes umfasst das Aufheben bestehender ungenutzter Haltestellen sowie die Verschiebung und das Erstellen von Haltestellen, um die Erreichbarkeit des öV zu verbessern und Erschliessungslücken zu schliessen. Dabei soll im Rahmen des Haltestellenkonzeptes eine Überprüfung der Haltestellen bzgl. Nutzen und Nachfrage sowie eine Optimierungsanalyse der öV-Erschliessung durchgeführt werden. Fokus soll dabei auch auf der Haltestelle Bahnhof Baldegg bilden, welche aktuell aufgrund Überlastung auf der Kantonsstrasse in der HVZ nicht bedient werden kann.

Neben der Standortoptimierung gilt es die Attraktivität des öV durch eine hohe Aufenthaltsqualität an den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu steigern. Dabei umfasst die Aufenthaltsqualität u. a. Witterungsschutz, Beleuchtung, Sitzgelegenheit, Hitzeminderung und Grünraum, Fahrgastinformationen, Sharingangebote etc. Es soll ein Konzept für funktionale und attraktive Haltestellen erarbeitet werden, welches sich der Steigerung der Aufenthaltsqualität der öV-Haltestellen in Hochdorf annimmt.


Im Haltestellenkonzept kann auch abgeklärt werden, wo und in welchem Umfang P+R-Angebote in Hochdorf (und Umgebung) zweckmässig wären.

Das Haltestellenkonzept soll erst nach der Analyse der Linie 101 (M6 – Angebotskonzept Linie 101) erstellt werden, damit das neue Angebotskonzept der Linie berücksichtigt werden kann. Weiter soll die Massnahme koordiniert mit der M9 – Umsetzung BehiG – sowie der Erstellung von qualitativen Veloabstellplätzen gemäss M8 – Überarbeitung Fuss- und Velowegnetz – stattfinden.

Nächste Schritte

  • Ergebnisse Überprüfung Angebot Linie 101 abwarten
  • Haltestellenkonzept durch Gemeinde und Kanton auslösen


Massnahme 8 – Überarbeitung Fuss- und Velowegnetz

Die Zugänglichkeit der öV-Haltestellen zu Fuss und mit dem Velo ist zentral für die Attraktivität des öV. Im Rahmen der Erarbeitung des Fuss- und Veloverkehrskonzept gilt es das Fusswegnetz sowie das Velowegnetz zu überarbeiten und zu optimieren. Dabei sollen Schwachstellen behoben und Netzlücken geschlossen werden. Dabei gilt es auch die dominante Trennwirkung der Gleise zu betrachten und mögliche Gleisquerungen miteinzubeziehen.

Wichtig ist, dass vor allem Gebiete, welche nicht mit dem öV direkt erschlossen sind, gut mit dem Fuss- und Velowegnetz angebunden sind. Das betrifft unter anderem die beiden Quartiere Ligschwil und Urswil sowie die peripheren Quartiere des Hauptsiedlungsgebiets (z. B. Hofderefeld, Feldhöhe). Weiter gilt es die öV-Haltestellen aktiv in die Wegnetze miteinzubeziehen und die Zugänglichkeit der Haltestellen für den Fuss- und Veloverkehr sicherzustellen. Beim Veloverkehr umfasst dies auch die Erstellung von qualitativen Veloabstellplätzen bei zentralen/wichtigen öV-Haltestellen. Zudem gilt es allfällige Sharing-Angebote mitzudenken bzw. einzubeziehen.

Nächste Schritte

  • Erarbeitung Fuss und Veloverkehrskonzept
  • Erstellung qualitativer Veloabstellplätzen an zentralen/wichtigen öV-Haltestellen
     

Massnahme 9 – Umsetzung BehiG

Gemäss Bundesgesetzt zur Behindertengleichstellung (BehiG) müssen alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei zugänglich und autonom nutzbar sein. In der Gemeinde Hochdorf ist dies aktuell noch nicht überall der Fall. Innert den nächsten Jahren gilt es alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs gemäss BehiG umzusetzen bzw. umzugestalten. Je nach Standort der Haltestelle liegt die Verantwortung bei Hochdorf (Gemeindestrassen) oder beim Kanton (Kantonsstrassen). Zuständig für den Umbau des Bahnhofs Hochdorf (Perron) ist die SBB. Die Umsetzung soll dabei koordiniert mit dem Haltestellenkonzept (M7) erfolgen.

Nächste Schritte

Umbau der Haltestellen gemäss den Vorgaben des BehiG (nachgelagert an Standortprüfung Haltestellen)
 

Massnahme 10 – Umbau und Aufwertung Bahnhof Hochdorf zum Mobilitätshub

Im Rahmen der Entwicklung des Südiareals ist die Aufwertung des Bushofs am Bahnhof angedacht. Dabei soll eine Verbesserung der Umsteigebeziehungen zwischen Bahn und Bus erzeugt und die Aufenthaltsqualität am Bahnhof gesteigert werden. Der Bushof gilt es dabei gemäss BehiG umzubauen und die Anforderungen des öV-Angebots in Hochdorf zu berücksichtigen. Weiter gilt es die Zugänglichkeit des Bahnhofs, vor allem für den Fuss- und Veloverkehr, zu steigern. Dazu gehört unter anderem die Erstellung qualitativer Veloabstellanlagen, welcher die Multimodalität weiter fördern.

Nächste Schritte

  • Abschluss Synthesephase Südiareal und Bahnhof
  • Konzept und Realisierung Umgestaltung Bahnhof und Bushof (Projekt Gemeinde)
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