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Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Schweizerinnen und Schweizer, welche mehr als drei Jahre in Hochdorf wohnen, können das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Hochdorf stellen.

Füllen Sie das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Hochdorf aus und senden Sie es mit den notwendigen Unterlagen an die Bürgerrechtskommission der Gemeinde Hochdorf, Rathaus, 6280 Hochdorf.

Für die Aufwendungen erhebt die Gemeinde Hochdorf eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 pro Person (Bei Familien werden für minderjährige Kinder keine Gebühren erhoben).

Hier finden Sie dazu das Gesuchsformular. 

Zuständige Abteilung