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Alimentenhilfe

Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Hochdorf wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob sie Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen leisten kann.

Alimentenbevorschussung
 
Alimenteninkasso

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Sozialamt, 041 914 17 45  oder alimente@hochdorf.ch

 

Zuständige Abteilung

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