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Teilungsamt

Adresse

Teilungsamt
Gemeindeverwaltung Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf
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Beschreibung Teilungsamt

Für die Nachlassabwicklung von Einwohner/innen aus Hochdorf ist das Teilungsamt zuständig. Dieses nimmt jeweils ca. drei Wochen nach Todesdatum mit der angegebenen Kontaktperson Kontakt auf. 

Das Teilungsamt erbringt die nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben. Diese sind im Wesentlichen:

  • Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente sowie Ehe- und/ Erbverträge)
  • Sicherung und Inventarisation des Nachlasses (Nachlass-Inventar / öffentliches Inventar mit Rechnungsruf)
  • Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
  • Ausstellung Erbenbescheinigungen
  • Veranlagung Erbschaftssteuern
  • Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente sowie Ehe- und/ Erbverträge)

Gesetze / Verordnungen


ÖFFNUNGSZEITEN TEILUNGSAMT

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 08.30 – 11.45 Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich
Dienstag  08.30 – 11.45 13.30 – 17.00
Mittwoch 08.30 – 11.45 Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich
Donnerstag 08.30 – 11.45 geschlossen
Freitag geschlossen

geschlossen

Kontaktpersonen Teilungsamt

Dienstleistungen