Teilungsamt
Adresse
Teilungsamt
Gemeindeverwaltung Hochdorf
Hauptstrasse 3
6280 Hochdorf
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Beschreibung Teilungsamt
Für die Nachlassabwicklung von Einwohner/innen aus Hochdorf ist das Teilungsamt zuständig. Dieses nimmt jeweils ca. drei Wochen nach Todesdatum mit der angegebenen Kontaktperson Kontakt auf.
Das Teilungsamt erbringt die nach Gesetz im Erbrecht zugewiesenen Aufgaben. Diese sind im Wesentlichen:
- Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente sowie Ehe- und/ Erbverträge)
- Sicherung und Inventarisation des Nachlasses (Nachlass-Inventar / öffentliches Inventar mit Rechnungsruf)
- Amtliche Mitwirkung bei Erbteilungen
- Ausstellung Erbenbescheinigungen
- Veranlagung Erbschaftssteuern
- Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtliche Erbenvertreter
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente sowie Ehe- und/ Erbverträge)
Gesetze / Verordnungen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB, Dritter Teil, Das Erbrecht
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB)
- Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen
- Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern (EStG)
- Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden
ÖFFNUNGSZEITEN TEILUNGSAMT
Wochentag |
Vormittag |
Nachmittag |
Montag, Dienstag und Donnerstag |
08.30 – 11.45 |
13.30 – 17.00 |
Mittwoch |
08.30 – 11.45 |
geschlossen |
Freitag |
geschlossen |
geschlossen |
Kontaktpersonen Teilungsamt
-
Chiara Zurkirchen
Funktion- Gemeindeschreiber-Substitutin II
E-Mail -
Angela Ribary
Funktion- Sachbearbeiterin Teilungsamt
E-Mail