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Öffentliche Auflage Umzonung «Südiareal» und Bebauungsplan «Südiareal»

Im Sinn von §§ 61 und 69 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern werden öffentlich aufgelegt:

Umzonung «Südiareal»:

  • Änderung im Bau- und Zonenreglement (BZR) vom 23. April 2026
  • Änderung im Zonenplan vom 23. April 2026
     

Bebauungsplan «Südiareal»:

  • Situationsplan 1:1000 vom 23. April 2026
  • Sonderbauvorschriften vom 23. April 2026

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 11. Mai 2026 bis 9. Juni 2026, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Hochdorf, Rathaus, Hauptstrasse 3, Hochdorf, zur Einsicht auf. Gleichzeitig können diese auch online unter www.hochdorf.ch eingesehen werden.

Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung gemäss § 61 PBG während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hochdorf, Hauptstrasse 3, 6280 Hochdorf, einzureichen. Die Einsprachelegitimation richtet sich nach § 207 PBG.

Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.

Hochdorf, 23. April 2026

Gemeinderat Hochdorf

 

Unterlagen öffentlichen Auflage (mit Einsprachefrist 30 Tage):

Wegleitende Unterlagen:

Orientierende Unterlagen:


Bei Fragen zur öffentlichen Auflage:
baubewilligungen@hochdorf.ch / 041 914 17 77

Bei Fragen zu Inhalten von Umzonung und Bebauungsplan:
Silvia Bucher, Teilprojektleiterin Planungsrecht, Team Südi, hallo@suediareal.ch / 041 244 20 31